Behandlungsspektrum:

Zahnaufhellung

Bleaching aus medizinischer Indikation

Medizinisch indiziert kann ein Bleaching von Zähnen sein, die durch Zahnschmelzdefekte ein unnatürliches Aussehen haben. Ebenso kann eine Zahnaufhellung von wurzelkanalbehandelten Zähnen indiziert sein, die sich aufgrund ihrer Devitalität dunkel verfärbt haben. Farbgebende Stoffe können in den Zahnschmelz und das Dentin eingelagert worden sein, was durch ein Bleaching verbessert werden soll. Eine medizinische Notwendigkeit ist möglicherweise aus psychologischen Gründen gegeben: Zahnverfärbungen können belastend wirken.

Kosmetisches Bleaching
Wie bei den meisten kosmetischen Eingriffen ist für die Patienten das aktuelle Schönheitsideal beziehungsweise „Abweichungen“ davon motivierend. Kosmetisches Bleaching wird zur Aufhellung einer natürlichen, aber dunkleren Zahnfarbe angewandt.

Ursachen von Zahnverfärbungen
Zahnverfärbungen können von außen entstehen, indem färbende Lebens- und Genussmittel wie alkoholische Getränke, Tee, Tabakrauch, Kaffee, Rotwein, Fruchtsäfte etc. in den Zahn eindringen. Oder sie entstehen von innen durch die Auswirkung von Medikamenten, infolge von Unfällen, Karies, Absterben des Zahnmarks, Mangelernährung usw.

Für mehr Informationen können wir Sie gerne im Rahmen unserer Sprechstunde über Ihre individuellen Bedürfnisse beraten.